Biedermann und die Brandstifter: Das Staatstheater Meiningen zeigt das "Lehrstück ohne Lehre" von Max Frisch ab 14. Darüber hinaus ist jede Person angehalten, insbesondere in geschlossenen Räumen in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.“. Liga im Männerfußball teilnehmen“ eingefügt. dienen und sind zeitlich zu befristen. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 6b Abs. (3) Abweichend von Absatz 2 Nr. (3) Der Nachweis nach Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. Das Testintervall wird durch das Ministerium festgelegt. Förder- und Therapieeinheiten können als Einzelfördermaßnahmen oder in festen Gruppen mit einer fest zugeordneten Fachkraft erbracht werden, Beratungen in der Frühförderstelle erfolgen nur nach Terminvereinbarung, telefonisch. Ermessensleitend sind grundsätzlich die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Kontaktpersonenmanagement. 2 ist insbesondere zwingend erforderlich, wenn eine individuelle Nahrungsaufnahme nicht am Arbeitsplatz oder nicht in anderen vom Arbeitsplatz getrennten Räumen möglich ist.“. Im Buch gefundenEinen Einblick in die Zeit der Blüte des Theaters kann man heute noch im Juli und August jeden Jahres bekommen. Dann findet nämlich das alljährliche ... Lebensjahres bleiben die zu den Personen nach den Sätzen 1 und 2 zugehörigen Kinder bei der Zählung unberücksichtigt. 1 Nr. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO beziehungsweise eine qualifizierte Gesichtsmaske im Sinne des § 5 Abs. 4 arbeiten vertrauensvoll zusammen. 2 ThürWTG verbunden sind und somit ausschließlich deren Bewohner betreuen. Oktober 2021 gewährleistet. 2“ durch die Verweisung „§ 10b Abs. Veranstaltungen von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und des § 2 des Parteiengesetzes vom 24. (2) Das Ministerium kann nach § 2 Abs. 1 ist unterbrochen. 1 2. - meinestadt.de 2 sowie die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung. entgegen § 6a Abs. April 2021 zur Vorbereitung des Einrichtungsbetriebs nutzen, um spätestens ab dem 19. Februar 2021 ersetzt. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl außer Betracht. 2 als verantwortliche Person Veranstaltungen, Dienstleistungen und Einrichtungen nicht schließt oder geschlossen hält, anbietet oder zur Verfügung stellt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Verweisung „§ 1 Abs. Buchen Sie Ihr Ticket direkt online oder informieren sich über das detaillierte Programm. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 vorliegt. 2 Satz 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO“ ersetzt. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO“ durch die Verweisung „§ 1 Abs. 2 vorliegt. Aufgrund des § 28c Satz 4, des § 32 Satz 2 und des § 54 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. a) Der Überschrift wird ein Komma und das Wort „Reisebusveranstaltungen“ angefügt. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport und die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben heute die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb erlassen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. 3 festgelegten und gekennzeichneten Bereichen konsumiert. 18.09.2021 - 30.12.2021. Veranstaltungen; Weihnachtsmärkte; Ticketshop; B2B; Terminübersicht Leider können wir Ihnen in der aktuellen Situation keine Garantie für die tatsächliche Durchführung unserer Veranstaltungen treffen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. S. 495), wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. Regelungen zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung oder qualifizierten Gesichtsmaske bleiben für die Einrichtungen und Angebote nach § 1 Abs. 2, 6 bis 8 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO“ ersetzt. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO“ durch die Verweisung „§ 6 Abs. 4 Buchst. 2“ ersetzt. 1 Satz 1 Nr. „(1) In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird, sind der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb untersagt. 3. soweit ein Personensorgeberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung und Pflege tätig ist und keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit, insbesondere durch andere Personensorgeberechtigte, sicherstellen kann. (3) Der Veranstalter oder Betreiber hat die Vorlage des Impfnachweises, des Nachweises der Genesung nach § 2 Abs. Greiner liefert eine erfrischende und einzigartige Kombination aus Inhalt und Humor – intelligente Comedy, die auch mal zum Nachdenken anregt. Kommende Veranstaltungen im Überblick Was? (4) Modellprojekte nach Absatz 1 setzen voraus, dass im jeweiligen örtlichen Zuständig-keitsbereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu Beginn des Modellprojekts die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 unterschreitet. 4 findet Anwendung.“. Zu den Maßnahmen, die im Fall des § 26 Abs. § 5 Kontaktnachverfolgung, Kontaktmanagement. 3 Anwendung. Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. 6 IfSG sowie Kranke nach § 2 Nr. Liga im Männerfußball teilneh-men. berufliche und betriebliche Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen. 1 zur Vermeidung einer Weiterverbreitung der Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergriffen werden sollen, zählen vor allem die folgenden: 1. die Betreuung in beständigen, festen und voneinander getrennten Gruppen, in gleichbleibender Zusammensetzung durch stets dasselbe pädagogische Personal; Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich; Ausflüge der festen Gruppe sind möglich. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 26 Abs. 1 oder 3 auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. touristische Angebote wie Stadt- und Fremdenführungen, Kutsch- und Rundfahrten, Touristeninformationsbüros. 4 als verantwortliche Person keine Kontaktnachverfolgung gewährleistet. 2 Buchst. 1 wird folgender Satz angefügt: „Sofern in der Phase „Rot“ Schülern nach § 42 Abs. für die Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs und die Nutzung von Kraftfahrzeugen. b) In Satz 3 wird die Verweisung „§ 6 Abs. Zweite Verlegung vom 16.11.2020 Erste Verlegung. 2, 4 bis 7 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO innerhalb des Schulgebäudes, im Unterricht und während der Betreuung im Schulhort zu tragen haben und. August 2021 gewährleistet. 1 2. 1a Nr. Das Ministerium kann nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 Nr. Die Besucher dürfen sich auf Mozarts Ouvertüre zur Oper La clemenza di Tito freuen sowie auf Ludwig van Beethovens Sinfonie Nr. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit des Betriebs der vom Studierendenwerk Thüringen nicht öffentlich betriebenen Mensen, die nichtöffentliche Kantinen im Sinne des § 28b Abs. 12 ThürSARS-CoV-2-Maßn-. 1 Satz 1 als verantwortliche Person in Einrichtungen und Angeboten nach § 30 kein Infektionsschutzkonzept erstellt oder entgegen § 30 Abs. November 2020 (BAnz. Besondere infektionsschutzrechtliche Bestimmungen für Einrichtungen nach § 36 IfSG bleiben unberührt. (7) Die Speicherung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Testung nach § 41 Abs. 5. die Wegetrennung soweit die örtlichen Gegebenheiten im Gebäude dies ermöglichen. Satz 1 gilt nicht für das Betreten durch Eltern und einrichtungsfremde Personen, solange der Aufenthalt in der Einrichtung eine Dauer von zehn Minuten nicht überschreitet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt; insbesondere ist für längere Gespräche und Beratungen die ständige Wahrung des Mindestabstandes nach § 1 Abs. a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 33 Abs. 4 2. 1 unter freiem Himmel der Gemeindegesang zulässig. 2 oder Abs. 1“ durch die Angabe „aufgrund der Warnstufen 1 und 2 nach § 25 Abs. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs. aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Eine Verpflichtung zum Verwenden einer Atemschutzmaske nach § 6 Abs. 3. statt. 1 Satz 1 Nr. a) In Absatz 1 wird die Angabe „mit Ablauf des 15. Januar 2013 (GVBl. 2 Nr. In diesem Kalender finden Sie Veranstaltungen, Termine, Ausstellungen, Events, Höhepunkte und mehr in Jena, dem Saaleland und der näheren Umgebung. S. 563), in Verbindung mit § 28a Abs. Juli 2020 / admin. Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für den Gaststättenbetrieb im Außenbereich entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung.“. 24 in Verbindung mit den §§ 32 und 28 Abs. 2 dieser Verordnung oder nach § 6 Abs. 4 findet Anwendung. sicherstellen, dass nur solchen Personen Zutritt und Aufenthalt gewährt wird, die eine Mund-Nasen-Bedeckung oder qualifizierte Gesichtsmaske verwenden, soweit es in dieser Verordnung geregelt ist. Noch keine Veranstaltungen. Marburger Mittelaltermarkt. (1) In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird, gilt für den öffentlichen Personenverkehr § 28b Abs. 1 bis 3 und für Angebote nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 2 IfSG zulässige Ausübung von Sport. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist in den durch die nach § 2 Abs. 22. entgegen § 6c Abs. 1 Nr. Die oberste Gesundheitsbehörde kann ihr Einvernehmen widerrufen, wenn nach Beginn des Modellprojekts der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz nach Satz 1 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird; in diesem Fall widerruft das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ministerium seine Zustimmung für den übernächsten Tag ab der Überschreitung des Inzidenzwerts nach Satz 2 und das Modellprojekt ist durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ab diesem Zeitpunkt zu beenden. 2 kann von dem Mindestabstand nach § 1 Abs. Dem verlangten negativen Testergebnis mittels eines Antigenschnelltests steht ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests gleich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Kontaktnachverfolgung ist zu gewährleisten; § 3 Abs. die Kontaktdaten der verantwortlichen Person nach Absatz 2. (4) Personen ab dem vollendeten 15. b) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Soweit in § 28b IfSG oder in dieser Verordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit infektionsschutzrechtliche Vorschriften des Bundes nicht entgegenstehen, sind asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von diesem Erfordernis ausgenommen. 2 und 3 erst ein, nachdem die absonderungspflichtige Person die Teststelle, den Arzt, die medizinische Einrichtung, das Gericht oder die Behörde über ihre Pflicht zur Absonderung unterrichtet hat. 40. entgegen § 9c Abs. 32. entgegen § 9a Abs. a) Folgende neue Nummer 3 wird eingefügt: „3. Atemschutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2-Masken. 5 Satz 3“ durch die Verweisung „§ 10a Abs. 3 geregelten Teilnehmerhöchstzahl verringert sich die zulässige Teilnehmerhöchstzahl bei einer Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz im örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, 1. ab dem Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 200 bis unter 300, a) bei Versammlungen unter freiem Himmel auf 100 Teilnehmer und. 1, 3 bis 8 oder § 9 Abs. 2 für Maßnahmen mit in einer an die Raumgröße angepassten, verkleinerten Gruppe unter ständiger Wahrung des Mindestabstands nach § 1 Abs. Ein Lauf mit viel Abwechslung. 4 Satz 2 oder Abs. (1) Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesstätten, Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie alle Formen von Förderbereichen dürfen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen unter folgenden Maßgaben betreten werden: (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesstätten, Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowie alle Formen von Förderbereichen von Menschen mit Behinderungen, bei denen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts oder nach ärztlichem Zeugnis besteht, nicht betreten werden. 1 Satz 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. 2, 5 bis 8 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO“ ersetzt. 4 vorgeschrieben ist.“. 33. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu ergreifen sind.“. a) der Leitindikator einen Wert von 100,0 bis 200,0 aufweist und b) der Schutzwert bei mindestens 7,0 oder der Belastungswert bei mindestens 6,0 Prozent liegt. (3) In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen ein Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wird, können die nicht bereits nach Absatz 1 geöffneten Geschäfte des Einzelhandels für den Publikumsverkehr mit der Maßgabe öffnen, dass Kunden vor Betreten der Geschäfte ein negatives Testergebnis nach § 10 Abs. Januar 2021 (GMBl. Innerhalb dieser Gruppen und Gruppenverbünde kann von der ständigen Wahrung des Mindestabstandes nach § 1 Abs. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. (4) Das Personal in Einrichtungen nach § 1 Abs. § 29a Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Eingliederungshilfe, Erbringung sonstiger pflegerischer oder therapeutischer Leistungen. 6 Satz 2 einen Arzt oder ein Testzentrum nicht oder nicht rechtzeitig aufsucht. 1 Satz 1 Nr. Liga im Männerfußball teilnehmen. (8) Die Verpflichtungen zur Bereitstellung und Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken bei der Arbeit nach § 2 Abs. Die zur Durchführung der Lehrgänge und Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 erforderliche Internats- und Wohnheimunterbringung ist zulässig.“. (1) Weitergehende Anordnungen der nach § 2 Abs. § 26 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 wird nach den Worten „in einem“ das Wort „als“ eingefügt. 10. am Freitag, 15. 4 vorzulegen und in geeigneter Weise bekannt zu machen. (4) Die Absätze 1 und 2 sowie § 7 Satz 3 gelten nicht für Angebote der offenen Jugendarbeit oder der mobilen Jugendarbeit nach den §§ 11 und 13 SGB VIII, solange während des Angebotes kein Infektionsgeschehen auftritt oder keine Maßnahmen oder Anordnungen der zuständigen Behörde nach § 1 Abs. S. 195), wird wie folgt geändert: 1. Lebensjahr, das pädagogische Personal und weiteres Personal der Schule eine qualifizierte Gesichtsmaske im Sinne des § 5 Abs.